Stiftung

Über uns

Die gemeinnützige Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen wurde 2013 vom Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) unter dem Namen „Stiftung Privatmedizin“ als Erststifter ins Leben gerufen. Sie setzt sich für den Patienten als Souverän seiner Gesundheit und die bestmögliche medizinische Versorgung auf Grundlage eines weit gefassten Freiheitsbegriffs ein.

Die Stiftung fördert ein freiheitliches Gesundheitswesen ideell und finanziell. Sie arbeitet parteipolitisch neutral. Im Mittelpunkt steht das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Menschen sollen medizinische Entscheidungen informiert und eigenverantwortlich treffen können. Ärztinnen und Ärzte sollen nach den Regeln der ärztlichen Kunst handeln und ihre Patientinnen und Patienten individuell betreuen können

Unser Auftrag

  • Wir informieren über den Wert einer freien und selbstbestimmten medizinischen Versorgung.
  • Wir fördern Forschung, Lehre und wissenschaftliche Arbeiten.
  • Wir veröffentlichen Erkenntnisse und machen sie öffentlich zugänglich.
  • Wir organisieren Vorträge, Diskussionen und praxisnahe Veranstaltungen.
  • Wir beraten Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.
  • Wir stärken den öffentlichen Diskurs über Eigenverantwortung und Patientensouveränität.

Vorstand

Der ehrenamtliche Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Das Kuratorium beruft seine Mitglieder.

  • Stefan Tilgner M. A. – Vorsitzender des Vorstands
  • Rechtsanwalt André Byrla – stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

Kuratorium

Das ehrenamtliche Kuratorium berät und begleitet den Vorstand.

  • Dr. med. Eckhard Meisel – Vorsitzender des Kuratoriums
  • Prof. Dr. Walter Georg Leisner – stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums
  • Dr. med. Christian Albring
  • Olaf Ebeling
  • Dr. med. Norbert A. Franz
  • Dr. med. Christoph Gepp
  • Dr. Andreas Köhler
  • Rechtsanwalt Lars Lindemann

Satzung

Die Satzung regelt Zweck, Vermögen und Organisation der Stiftung. Sie beschreibt außerdem die Aufgaben von Vorstand, Kuratorium und Stifterrat.